Präventivstrafen vorbeugen: Nein zum «Antiterrorismus»-Gesetz!

Beitrag in der Bantiger Post Nr. 20, 18. Mai 2021

Am 13. Juni stimmen wir unter anderem über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Doch was ist eigentlich Terrorismus? Die Definition im Gesetz umfasst Bestrebungen zur Beeinflussung der staatlichen Ordnung, die (nebst anderen Möglichkeiten) „mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen“. Was fällt unter diese sehr vage Beschreibung? Fällt ein nationalistischer Politiker darunter, der von einer Überfremdungsgefahr spricht? Oder eine Aktivistin, welche sich auf UN-Berichte beruft, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen? Oder gar eine Bundesrätin, welche mit Verweis auf den Terrorismus Willkürparagraphen durchbringen will?

Nebst diesem höchst schwammigen und international nicht abgestützten Terrorismusbegriff sind auch die vorgesehenen Massnahmen problematisch: Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzung auf bestimmte Gebiete und Ausreiseverbot. Diese Massnahmen können durch Fedpol – ohne Gerichtsentscheid! – auf Kinder ab 12 Jahren angewandt werden. Mit gerichtlichem Entscheid kann ausserdem ab dem 15. Altersjahr ein Hausarrest verordnet werden. Ob staatliche Willkür eine deradikalisierende Wirkung hat, kann sich jede*r selber überlegen.

Schon während der parlamentarischen Debatte wurde das Gesetz in einem offenen Brief von 60 Rechtsexpert*innen kritisiert, ebenso von der Menschenrechtskommissarin des Europarates, vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und vom UNO-Kinderrechtsausschuss.

Das Gesetz ist unseres Rechtstaates unwürdig; Zudem könnte es auch diktatorischen Regimen in anderen Ländern zur Rechtfertigung ihrer Polizeimassnahmen dienen. Schützen wir unsere rechtsstaatliche Ordnung und stimmen wir NEIN zu diesem gefährlichen Gesetz!

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Adrian Tanner

Adrian Tanner

Präsident GRÜNE Ostermundigen
Dolmetscher