Ja zur Ehe für alle!

Der Schritt von der eingetragenen Partnerschaft zur gleichberechtigen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist überfällig: Nur so haben homosexuelle Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle, z.B. bei der erleichterten Einbürgerung und der Stiefkindadoption, und nur so sind sie davor geschützt, dass ihre sexuelle Orientierung über die Zivilstandsangabe gegen ihren Willen offengelegt wird, was in gewissen Ländern ernsthafte Konsequenzen haben kann.

Angesichts der gravierenden und ungelösten ökologischen Probleme in Zusammenhang mit unserem Ressourcenverbrauch kann man die künstliche Befruchtung durchaus kritisch sehen. Wenn sie aber erlaubt ist – und dafür spricht z.B., dass die derart gezeugten Kinder mit Sicherheit gewollt sind –, dann soll sie nicht auf gewisse Beziehungskonstellationen beschränkt sein. Sonst findet sie einfach im Ausland statt. Die Leidtragenden wären die Kinder, deren Eltern aktuell nicht beide als solche anerkannt werden.

Zu erwähnen ist auch, dass auch Schwulenorganisationen die Vorlage unterstützen, obwohl schwule Paare im Gegensatz zu lesbischen Paaren damit keine Möglichkeit erhalten, Kinder zu bekommen und weiterhin bei der Hinterlassenenrente benachteiligt werden. Diese Ungleichheiten können also schwerlich als Begründung für ein Nein dienen, zumal der Unterschied bei den Renten noch behoben werden soll.

Adrian Tanner

Adrian Tanner

Mitglied GGR
Dolmetscher

Beitrag in der Bantiger Post Nr. 38, 21.09.2021